RS Vwgh 2000/9/7 2000/01/0081

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Veröffentlicht am 07.09.2000
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10a idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Nach dem klaren und durch die Erläuterungen bestärkten Gesetzeswortlaut müssen kumulativ sowohl die persönliche als auch die berufliche Integration nachhaltig sein. Sehr gute Deutschkenntnisse (welche offenbar über die gem § 10 a StbG 1985 als Voraussetzung jeder Verleihung notwendigen entsprechenden Kenntnisse der deutschen Sprache hinausgehen), die Unbescholtenheit und der Umstand, dass den Eltern und auch der Schwester die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bereits mit Bescheid zugesichert worden sei, zeigen auf, dass ein Fremder persönlich in Österreich nachhaltig verankert ist. Im Hinblick auf die berufliche Integration sind ein Schulbesuch nach Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht zum Zwecke des Erwerbs von Fähigkeiten zur Ausübung eines bestimmtes Berufes und eine (begonnene) Berufsausübung in Verwertung der Ausbildung im Zusammenhang zu sehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010081.X07

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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