RS Vwgh 2000/9/18 98/17/0045

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Veröffentlicht am 18.09.2000
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG MilchGarantiemengenV 1995 §5 Abs1;
MOG MilchGarantiemengenV 1995 §5 Abs3;

Rechtssatz

§ 5 Abs 1 MilchGarantiemengenV 1995 geht - entsprechend der Rechtslage wie sie auch nach dem MOG gegeben war - von einer "Referenzmenge eines Betriebs" aus, schließt also iZm § 5 Abs 3 dieser Verordnung nicht aus, dass einem Milcherzeuger mehrere Referenzmengen in diesem Sinn zustehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998170045.X05

Im RIS seit

27.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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