RS Vwgh 2000/9/19 2000/05/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2000
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §11;
AVG §9;
VVG §10 Abs1;
ZustG §13 Abs1;

Rechtssatz

Das Fehlen der Prozessfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worden ist (Hinweis E 24.11.1987, 87/11/0141, VwSlg 12579 A/1987).

Schlagworte

SachwalterHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000050012.X04

Im RIS seit

24.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten