RS Vwgh 2000/9/21 98/20/0557

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Veröffentlicht am 21.09.2000
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57;
MRK Art3;

Rechtssatz

Hätte die Fremde tatsächlich - wie in der Beschwerde behauptet - im Falle der (zwangsweisen) Zurückstellung in den Herkunftsstaat mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf Grund einer landesweiten Verfolgung durch die Mitglieder der betreffenden Geheimgesellschaft einen relevanten Nachteil im Sinne des Art 3 MRK trotz grundsätzlicher Schutzbereitschaft des Staates zu befürchten, so wäre davon selbst bei Nichtgewährung von Asyl Abstand zu nehmen (Hinweis E 8.6.2000, 99/20/0111 bis 0113).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998200557.X05

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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