RS Vwgh 2000/9/21 97/20/0329

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Veröffentlicht am 21.09.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §56;
VwGG §34 Abs1;
WaffG 1986 §12 Abs1;

Rechtssatz

Der auf die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach festgestellt wird, dass in rechtlicher Hinsicht Tatsachen die Annahme nicht rechtfertigen, dass bei dem Antragsteller durch missbräuchliche Verwendung von Waffen die behördliche Sicherheit gefährdet wird, gerichtete Antrag ist nicht zulässig (vgl dazu - den nicht anders zu behandelnden Fall eines Feststellungsbescheides über die waffenrechtliche Verlässlichkeit betreffend - das E 10.6.1981, 81/01/0078).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997200329.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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