RS Vwgh 2000/9/22 96/15/0202

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
FinStrG §115;
FinStrG §157;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Es kann kein Verfahrensmangel darin erblickt werden, dass die belBeh dem Bf bekannt gegebene Umstände, die von ihm nicht bestritten werden, ohne weitere Erörterung ihren Sachverhaltsfeststellungen zu Grunde legt (Hinweis Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, Seite 174).

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150202.X01

Im RIS seit

18.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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