RS Vwgh 2000/9/22 96/15/0202

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §188;
EStG 1972 §2;
EStG 1988 §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/15/0118 E 25. November 1999 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Die Zurechnung von Einkünften hat Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative zur Voraussetzung (Hinweis E 25.6.1997, 95/15/0192). Die Zurechnung positiver (wie negativer) steuerlicher Einkünfte bildet aber kein Unternehmerrisiko, sondern lediglich eine Rechtsfolge der Zurechnung von Einkünften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150202.X02

Im RIS seit

18.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten