RS Vwgh 2000/9/22 96/15/0200

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §8 Abs2;
FinStrG §9;

Rechtssatz

Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist es Aufgabe des Unternehmers, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Beh anzufragen oder sich bei einem befugten Parteienvertreter kundig zu machen (Hinweis E 15.5.1997, 95/15/0184).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150200.X03

Im RIS seit

18.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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