RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0098

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;
EStG 1988 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes 1995 §2;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 34 Abs 8 EStG 1988 enthält den unbestimmten Rechtsbegriff "Einzugsbereich" und die von der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes vom 14.9.1995, BGBl Nr 1995/624, getroffene Auslegung des Gesetzes überschreitet dessen Rahmen auch dann nicht, wenn sie im Rahmen eines ordentlichen Studiums nicht auch auf die am Abend abgehaltenen Lehrveranstaltungen abstellt.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150098.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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