RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0014

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §116 Abs1;
BAO §240;
BAO §303 Abs1 litc;
BAO §303 Abs4;
EStG 1972 §41;
EStG 1988 §41;

Rechtssatz

Bei der Veranlagung besteht keine Bindung an Feststellungen im Lohnsteuerverfahren, vielmehr ist die Einkommensteuerveranlagung von einem Lohnsteuerverfahren unabhängig (Hinweis Doralt, EStG4, § 41 Tz 3, sowie Stoll, BAO-Kommentar, 2033, der auch ausdrücklich eine fehlende Bindung an im Verfahren nach § 240 BAO ergangene Bescheide erwähnt). Das Finanzamt hat damit im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eigenständig die bei der Veranlagung zu erfassenden Lohnbezüge - auch in Bezug auf eine vom Arbeitgeber allenfalls bisher nicht berücksichtigte "Sechstelüberschreitung" - zu ermitteln und der Besteuerung zu unterziehen, ohne dass diese Entscheidung von einer Vorfrage iSd § 303 Abs 1 lit c BAO abhängig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150014.X02

Im RIS seit

23.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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