RS Vwgh 2000/9/26 98/13/0216

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Veröffentlicht am 26.09.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162 Abs2;

Rechtssatz

Nicht die Beh hat nachzuweisen, wer der Empfänger der Zahlungen ist; vielmehr hat der Steuerpflichtige den (tatsächlichen) Empfänger bekanntzugeben, widrigenfalls nach der zwingenden gesetzlichen Anordnung des Abs 2 des § 162 BAO die Zahlungen nicht steuermindernd abzusetzen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130216.X02

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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