RS Vwgh 2000/9/26 99/13/0051

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Veröffentlicht am 26.09.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §23;
KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob die Zuwendungen an die Geschäftsführerin als Gesellschafterin der GmbH einem Fremdvergleich standhalten, kann es allein auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, für die die Zuwendungen geleistet wurden, ankommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130051.X01

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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