RS Vwgh 2000/9/26 99/13/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §19;
EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Ein Betrag ist dem Abgabepflichtigen auch dann zugeflossen, wenn er ihm bloß gutgeschrieben wurde, vorausgesetzt, dass er darüber rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann (Hinweis E 5.3.1986, 85/13/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130193.X02

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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