RS Vwgh 2000/9/27 99/12/0059

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Veröffentlicht am 27.09.2000
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;
GehG 1956 §13b Abs1;

Rechtssatz

Ungeachtet der Problematik der Begriffsunklarheit und der nicht gegebenen Nachvollziehbarkeit der Zifferncodes für die Nebengebühren im Beschwerdefall hätten dem Beamten bei der ihm mit einem Erlass des Bundesministeriums für Landesverteidigung verpflichtend aufgetragenen aufmerksamen Durchsicht und Vergleich der Bezugszettel in der in Frage kommenden Zeit zumindest Zweifel an der Berechtigung, zwei Erschwerniszulagen zu erhalten, kommen müssen. Bei dieser Sachlage wäre der Beamte verpflichtet gewesen, unverzüglich eine Klärung durch Nachfrage bei der zuständigen Buchhaltung herbeizuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120059.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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