RS Vwgh 2000/9/28 99/16/0302

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2000
beobachten
merken

Index

E3L E09301000
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 lite;
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art14 Abs1 lita;
UStG 1994 §1 Abs1 Z3;
UStG 1994 §6 Abs1 Z20;
UStG 1994 §6 Abs4;

Rechtssatz

Art 14 Abs 1 Buchstabe a) der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.5.1977, 77/388/EWG, zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern sieht eine Steuerbefreiung für jene Gegenstände vor, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist. Nach Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe e) der Richtlinie ist ua die Lieferung von Zahnersatz durch Zahnärzte und Zahntechniker im Inland steuerbefreit. Diese Steuerbefreiung wurde nur unvollständig in das inländische Recht umgesetzt, indem zwar § 6 Abs 1 Z 20 UStG 1994 ua die Lieferung von Zahnersatz durch Zahnärzte und Zahntechniker im Inland von der Steuer befreit, diese Befreiung aber in den für Einfuhren vorgesehenen Befreiungskatalog des § 6 Abs 4 legcit nicht übernommen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160302.X03

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten