RS Vwgh 2000/9/28 2000/09/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2000
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51g Abs3;

Rechtssatz

Die Verlesung der Aussage einer Ausländerin, die diese vor dem Arbeitsinspektorat gemacht hat, in der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem UVS ist zulässig, wenn sie sich infolge des über sie verhängten Aufenthaltsverbots nicht mehr im Bundesgebiet aufhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000090072.X01

Im RIS seit

23.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten