RS Vwgh 2000/10/9 98/10/0053

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Veröffentlicht am 09.10.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs1;
LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §74 Abs5 Z1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Schuldfrage ist in einem wegen der Übertretung lebensmittelrechtlicher Vorschriften eingeleiteten Strafverfahren zu prüfen, ob die NICHTUNTERSAGUNG gemäß § 18 LMG 1975 im konkreten Fall geeignet war, beim Beschuldigten GUTEN GLAUBEN in Richtung der Übereinstimmung des Produktes mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften und somit einen entschuldigenden Rechtsirrtum zu erzeugen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100053.X03

Im RIS seit

28.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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