RS Vwgh 2000/10/11 2000/01/0015

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/01/0081 E 7. September 2000 RS 1 (Für eine Ermessensübung bleibt daher im gegebenen Zusammenhang kein Raum)

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob ein besonders berücksichtungswürdiger Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorliegt, handelt es sich um eine zwingende Verleihungsvoraussetzung (vgl die ständige Judikatur des VwGH zu § 10 Abs 3 StbG 1985 idF vor der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998, die auf Grund des insoweit nicht geänderten Gesetzeswortlautes (KANN ABGESEHEN WERDEN) und der gleich gebliebenen Gesetzessystematik auch hier maßgeblich ist, etwa das E vom 28. Jänner 1998, Zl 96/01/1140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010015.X01

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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