RS Vwgh 2000/10/11 2000/01/0277

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10a idF 1998/1/124;

Rechtssatz

Dass der Fremde, will er für sich mit Erfolg den besonders berücksichtigungswürdigen Grund des § 10 Abs 5 Z 3 StbG 1985 ins Treffen führen, Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen muss, die über jenes Maß hinausgehen, welches in seinem Fall auch bei Erfüllung der Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs 1 Z 1 StbG 1985 erforderlich wäre, heißt freilich nicht, dass er über "perfekte Deutschkenntnisse" verfügen müsste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010277.X04

Im RIS seit

19.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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