RS Vwgh 2000/10/18 98/08/0293

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Veröffentlicht am 18.10.2000
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §25;
GSVG 1978 §25a Abs3;

Rechtssatz

Für die Feststellung der Beitragsgrundlage sind die auch für die Bemessung der Einkommensteuer maßgeblichen Einkünfte des Pflichtversicherten heranzuziehen. Hier: Eine "Orientierung an der Qualifikation der Finanzbehörden" kann sich aber nur darauf beziehen, welche Beträge die Einkünfte bilden, nicht aber ob die Einkünfte aus einer die Pflichtversicherung nach dem GSVG begründenden Erwerbstätigkeit stammen

(Hinweis E 29.6.1999, 94/08/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080293.X01

Im RIS seit

10.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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