RS Vwgh 2000/10/23 99/17/0417

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2000
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

Bankaufsichtlicher Prüfungsbericht 1994 §1;
Bankaufsichtlicher Prüfungsbericht 1994 Anl Teil4 Z14;
BWG 1993 §70 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/17/0418 2000/17/0037 2000/17/0038

Rechtssatz

Eine Gefahr nach § 70 Abs 2 BWG 1993 liegt im konkreten Fall vor, weil der Verlust im bisherigen Geschäftsjahr nicht unbeträchtlich (über 10 Prozent der Eigenmittel) ist, 37,2 Prozent des gesamten Kreditvolumens anmerkungsbedürftig sind, das Kreditinstitut in letzter Zeit innerhalb von vier Monaten in ungewöhnlich hohem Ausmaß Sichteinlagen hereingenommen hat und auf Grund von allenfalls auch irreführenden Medienberichten über die bisherigen bereits von der Beh gesetzten Aufsichtsmaßnahmen sowie die von der Einlagensicherung vorgeschlagenen Maßnahmen zu erwarten ist, dass einzelne Sparer ihre Einlagen sofort beheben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170417.X05

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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