RS Vwgh 2000/10/24 95/14/0085

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Veröffentlicht am 24.10.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §20;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Bei Lösung der Frage, ob eine Einkunftsquelle oder eine Liebhaberei vorliegt, ist der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt. Vielmehr hat sie diese Frage auf Grund des gegebenen oder des noch zu ermittelnden Sachverhaltes zu lösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140085.X03

Im RIS seit

09.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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