RS Vwgh 2000/10/25 97/13/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2000
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §19;
BewG 1955 §6 Abs1;
BewG 1955 §64 Abs1;
BewG 1955 §8;

Rechtssatz

Selbst wenn ein Schadenseintritt innerhalb der Garantiezeit gewiss erscheint (und somit im Sinn der Argumentation des Steuerpflichtigen ein "Serienschaden" vorlag), besteht doch bis zur konkreten Geltendmachung dieser Schäden durch die Abnehmer ein Schwebezustand, der nach § 6 Abs 1 iVm § 8 BewG der Berücksichtigung der als Gewährleistungsrückstellungen gebildeten Beträge bei der Einheitswertermittlung des Betriebsvermögens entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130203.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten