RS Vwgh 2000/10/25 97/13/0203

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Veröffentlicht am 25.10.2000
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §6 Abs1;
BewG 1955 §8;

Rechtssatz

Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nach § 6 Abs 1 BewG bei der Einheitswertermittlung nicht berücksichtigt. In § 8 BewG werden der Bedingung jene Fälle gleichgestellt, in denen der Erwerb von Wirtschaftsgütern oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem zwar der Eintritt gewiss, der Zeitpunkt des Eintrittes aber ungewiss ist (Hinweis Thormann, Die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, 167 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130203.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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