RS Vwgh 2000/10/31 98/15/0113

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Veröffentlicht am 31.10.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §108 Abs4;
BAO §217 Abs1;
UStG 1994 §21 Abs1;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung an. § 108 Abs 4 BAO hingegen bezieht sich auf die Berechnung von Fristen im Fall von schriftlichen Eingaben an die Beh, nicht hingegen auf den Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150113.X04

Im RIS seit

09.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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