RS Vwgh 2000/10/31 95/15/0196

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Veröffentlicht am 31.10.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/15/0104 E 29. Juni 1995 RS 10

Stammrechtssatz

Da sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Zeitaufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Schule nicht auf die bloße Fahrzeit beschränkt, sind bei der Beurteilung, ob die Bewältigung der Entfernung vom Wohnort zur Schule und zurück einem Schüler zumutbar ist, auch Wartezeiten zwischen verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln und auf den Schulbeginn bzw auf den Beginn der Rückreise nach Schulende zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150196.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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