RS Vwgh 2000/11/13 2000/10/0091

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Veröffentlicht am 13.11.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §1;
VVG §10;
VVG §2;
VVG §4;

Rechtssatz

Aus dem Schonungsprinzip gemäß § 2 VVG ist nicht abzuleiten, dass ein Auftrag zur Entfernung konsenslos errichteter Baulichkeiten nicht vollstreckt werden dürfte, weil der Verpflichtete dort Wohnung genommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000100091.X03

Im RIS seit

11.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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