RS Vwgh 2000/11/21 2000/11/0183

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Veröffentlicht am 21.11.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

B-VG Art50 Abs2;
StaatsangehörigkeitÜbk Eur;

Rechtssatz

Der Nationalrat hat anlässlich der Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit, BGBl. III Nr. 39/2000, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag in Österreich durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist; er ist somit einer unmittelbaren Anwendung durch österreichische Behörden nicht zugänglich. Das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit ist demnach vom Verwaltungsgerichtshof für die Überprüfung des angefochtenen Bescheides nicht heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000110183.X04

Im RIS seit

08.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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