RS Vwgh 2000/11/22 98/12/0188

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Veröffentlicht am 22.11.2000
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L22006 Landesbedienstete Steiermark

Norm

GehG/Stmk 1974 §30a Abs1;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
LBGNov Stmk 03te 1996 Art4 Abs2;

Rechtssatz

Da dem steiermärkischen Landesgesetzgeber im Hinblick auf Art. IV Abs. 2 der 3. LBG-Novelle 1996 nicht die Regelung von Überflüssigem unterstellt werden darf und unter Mitberücksichtigung der aus den Erläuternden Bemerkungen ersichtlichen Absicht, muss - ungeachtet des Fehlens einer ausdrücklichen Übergangsregelung für die Verwendungszulagen nach § 30a Abs. 1 GehG/Stmk (alte Fassung) - davon ausgegangen werden, dass nach dem gesetzgeberischen Willen die Altrechtslage diesbezüglich weiter in Geltung steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120188.X01

Im RIS seit

04.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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