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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
GehG/Stmk 1974 §30a Abs1;Rechtssatz
Da dem steiermärkischen Landesgesetzgeber im Hinblick auf Art. IV Abs. 2 der 3. LBG-Novelle 1996 nicht die Regelung von Überflüssigem unterstellt werden darf und unter Mitberücksichtigung der aus den Erläuternden Bemerkungen ersichtlichen Absicht, muss - ungeachtet des Fehlens einer ausdrücklichen Übergangsregelung für die Verwendungszulagen nach § 30a Abs. 1 GehG/Stmk (alte Fassung) - davon ausgegangen werden, dass nach dem gesetzgeberischen Willen die Altrechtslage diesbezüglich weiter in Geltung steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998120188.X01Im RIS seit
04.01.2002