RS Vwgh 2000/11/23 95/15/0194

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Veröffentlicht am 23.11.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §34 Abs1;
FinStrG §8 Abs2;

Rechtssatz

Den Beschuldigten waren aus der Beteiligung an einer GmbH & Co KG Verluste zugewiesen worden, die das Nominale ihrer Einlage bei weitem überstiegen. Für die Veräußerung dieses negativen Anteiles erhielten sie den Kaufpreis von S 1,--. Bei dieser Sachlage hätten selbst bei einem durchschnittlich sorgfältigen Menschen ohne besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens Zweifel daran entstehen müssen, wie aus der Beteiligung an der GmbH & Co KG ein Betrag von S 2,5 Millionen zum Erwerb einer anderen Beteiligung in dieser Höhe realisiert werden kann. Diese gebotenen Zweifel können durch den Hinweis, es habe sich um eine Kulanzlösung gehandelt, nicht beiseite geschoben werden (Hinweis E 19.11.1998, 96/15/0153).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150194.X01

Im RIS seit

20.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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