RS Vwgh 2000/11/23 99/07/0195

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Veröffentlicht am 23.11.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §66 Abs2;

Rechtssatz

Mit einer Aufhebung nach § 66 Abs 2 AVG darf nicht schon dann vorgegangen werden, wenn nur eine Ergänzung des Verfahrens durch Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen erforderlich ist (Hinweis E 18. Jänner 1994, 93/05/0220).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070195.X02

Im RIS seit

14.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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