RS Vwgh 2000/11/27 99/17/0412

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Veröffentlicht am 27.11.2000
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG MilchGarantiemengenV 1995 §34;

Rechtssatz

Das nach § 34 MilchGarantiemengenV BGBl Nr 1995/225 ergangene Aufforderungsschreiben des Vorstandes für den Geschäftsbereich III der Agrarmarkt Austria wurde dem Direktvermarkter nachweislich am 28. Oktober 1998 zugestellt. Einschließlich 2. November 1998 wären ihm in einem Zeitraum von mehr als einer Woche sechs Werktage verblieben, für welche er einen Prüftermin hätte bekannt geben können. Ein solcher Zeitraum kann für die von der Beh vorgesehene Prüfung nicht von vornherein als unangemessen kurz angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170412.X01

Im RIS seit

12.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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