RS Vwgh 2000/11/27 2000/17/0090

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Veröffentlicht am 27.11.2000
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L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §241 Abs1;
LAO OÖ 1996 §186 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/17/0091 2000/17/0092 2000/17/0093

Rechtssatz

Voraussetzung für die Rückgewährung der entrichteten Abgaben ist, dass diese dem Abgabenschuldner zuzurechnen waren. Es müsste sich also um von ihm oder in seinem Namen geleistete Zahlungen handeln. Andernfalls könnte nicht davon gesprochen werden, dass der Abgabenschuldner selbst im Verständnis des § 186 Abs 1 OÖ LAO eine Abgabe zu Unrecht entrichtet oder abgeführt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000170090.X02

Im RIS seit

19.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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