RS Vwgh 2000/11/29 98/09/0283

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2000
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs4;

Rechtssatz

Erbringt eine Person, die iSd § 2 Abs. 4 AuslBG wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss auf eine im Bauwesen tätige GmbH ausübt, aushilfsweise (neben ihrer regelmäßigen Geschäftsführertätigkeit) auf einer Baustelle der Gesellschaft Aufräumarbeiten, so stellt dies nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt keine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG und keine Umgehung des AuslBG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998090283.X01

Im RIS seit

31.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten