Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Erbringt eine Person, die iSd § 2 Abs. 4 AuslBG wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss auf eine im Bauwesen tätige GmbH ausübt, aushilfsweise (neben ihrer regelmäßigen Geschäftsführertätigkeit) auf einer Baustelle der Gesellschaft Aufräumarbeiten, so stellt dies nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt keine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG und keine Umgehung des AuslBG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998090283.X01Im RIS seit
31.01.2002