RS Vwgh 2000/11/29 99/09/0105

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Veröffentlicht am 29.11.2000
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs4;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Gerade im zweiten Satz des § 2 Abs. 4 AuslBG werden "insbesondere" - daher beispielhaft und nicht erschöpfend - Fallkonstellationen genannt, in denen jedenfalls von einer Bewilligungspflicht auszugehen ist. Das schließt aber die Bewilligungspflicht in anderen als den unter Z. 1 oder 2 genannten Fällen nicht aus, auch dann nicht, wenn etwa ein Ausländer mit mehr als 25 % Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Es ist stets nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999090105.X01

Im RIS seit

20.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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