RS Vwgh 2000/12/7 97/16/0506

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Veröffentlicht am 07.12.2000
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
37/02 Kreditwesen

Norm

GebG 1957 §15 Abs3;
KVG 1934 §12 Abs1;
KWG 1979 §12 Abs7;

Rechtssatz

Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 12 Abs 7 KWG können über eingezahltes Ergänzungskapital Wertpapiere ausgegeben werden. Von welcher Art diese Wertpapiere sein müssen, ergibt sich aus § 12 Abs 7 KWG nicht unmittelbar. Jedenfalls ergibt sich alleine auf Grund der durch § 12 Abs 7 letzter Satz KWG geschaffenen Möglichkeit, Wertpapiere auszugeben, noch nicht, dass bei einem für angeschafftes Ergänzungskapital begebenem Wertpapier auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs 1 KVG geschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997160506.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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