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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §1 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/17/0239Rechtssatz
Dem Argument des Fehlens der Anordnung eines Moratoriums im Zusammenhang mit Maßnahmen gem § 70 Abs 2 Z 4 BWG 1993 kommt bei der Prüfung der Frage, ob von solchen Maßnahmen die Abwicklung von Bankomatkarten- und Scheckkartenverträgen betroffen ist,keine Bedeutung zu. Es ist nämlich nicht einzusehen, weshalb das Verbot der Abwicklung derartiger Verträge mit einem Zahlungsmoratorium einherzugehen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000170237.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009