RS Vwgh 2000/12/12 2000/11/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2000
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §25;
FSG 1997 §7;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Umstand, dass es - insbesondere was die Eignung, Gewöhnung hervorzurufen, betrifft - wesentlich gefährlichere Suchtmittel gibt als jene, auf die sich die Straftaten des Beschwerdeführers bezogen haben, letztlich auch Einfluss auf die Verwerflichkeit der Straftaten und damit auf die Entziehungsdauer hat (Hinweis E 2000/05/23, 2000/11/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000110200.X03

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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