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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Bereits in der Anzeige wurde ausgeführt, dass die dem Beschuldigten angelastete Geschwindigkeitsüberschreitung "im Ortsgebiet" erfolgt sei. Diese Anzeige wurde dem Vertreter des Beschuldigten im Wege der Akteneinsicht durch die erstinstanzliche Behörde zur Kenntnis gebracht. Dies stellt eine - innerhalb der Frist des § 31 Abs. 2 VStG vorgenommene - Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 VStG dar (Hinweis E 29.5.1996, 96/03/0003). Dem Beschuldigten wurde somit auch das für eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO wesentliche Tatbestandselement der Begehung der Tat "im Ortsgebiet" innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zum Vorwurf gemacht.
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030294.X01Im RIS seit
12.06.2001