RS Vwgh 2000/12/13 2000/03/0294

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Veröffentlicht am 13.12.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Bereits in der Anzeige wurde ausgeführt, dass die dem Beschuldigten angelastete Geschwindigkeitsüberschreitung "im Ortsgebiet" erfolgt sei. Diese Anzeige wurde dem Vertreter des Beschuldigten im Wege der Akteneinsicht durch die erstinstanzliche Behörde zur Kenntnis gebracht. Dies stellt eine - innerhalb der Frist des § 31 Abs. 2 VStG vorgenommene - Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 VStG dar (Hinweis E 29.5.1996, 96/03/0003). Dem Beschuldigten wurde somit auch das für eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO wesentliche Tatbestandselement der Begehung der Tat "im Ortsgebiet" innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zum Vorwurf gemacht.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030294.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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