RS Vwgh 2000/12/13 2000/03/0241

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2000
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Index

L65000 Jagd Wild
L65008 Jagd Wild Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

JagdG Vlbg 1988 §68 Abs4 lita;
JagdRallg;
VStG §39 Abs1;
VStG §39 Abs3;

Rechtssatz

Dass der Beschuldigte von der ihm auf Grund des Wohnsitzes außerhalb von Österreich besonders leichten Möglichkeit, die gegenständliche Trophäe durch Verbringung ins Ausland dem Zugriff der österreichischen Behörden zu entziehen, bis zur Beschlagnahme keinen Gebrauch gemacht hat, ändert nichts daran, dass eine Sicherung des Verfalles jedenfalls geboten ist (Hinweis E 21.6.1989, 89/03/0172).

Schlagworte

Übertretungen und Strafen Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030241.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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