RS Vwgh 2000/12/14 2000/20/0353

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2000
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Index

25/02 Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
StVG §10 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/20/0750 E 12. September 1996 RS 4

Stammrechtssatz

Begehrt ein Strafgefangener, der eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe verbüßt, aus dem Grunde des § 10 Abs 1 Z 2 StVG eine Änderung des Vollzugsortes und somit der Klassifizierung, so macht er in einer aus dem Gesetz ableitbaren Weise ein subjektives Recht geltend (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBesondere Rechtsgebiete DiversesBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justiz JustizverwaltungAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000200353.X01

Im RIS seit

09.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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