RS Vwgh 2000/12/14 95/15/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2000
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
VwGG §42 Abs2;

Rechtssatz

Aus der Nichtigkeit der Berufungsvorentscheidung ergibt sich nicht die Rechtswidrigkeit des Bescheides der Abgabenbehörde zweiter Instanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150171.X05

Im RIS seit

21.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten