RS Vwgh 2000/12/14 95/15/0171

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Veröffentlicht am 14.12.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §92;
BAO §93 Abs2;
BAO §96;

Rechtssatz

Die Bescheideigenschaft liegt bereits vor, wenn die behördliche Erledigung die Bezeichnung der Beh, von der sie erlassen ist, den Spruch und, nach Maßgabe des § 96 BAO, eine Unterschrift trägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150171.X06

Im RIS seit

21.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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