RS Vwgh 2000/12/18 98/10/0063

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Veröffentlicht am 18.12.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AIDSG §4 Abs2;
AVG §45 Abs1;
VStG §24;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob Untersuchungen nach § 4 Abs 2 AIDS-Gesetz bei der Bezirkshauptmannschaft durchgeführt werden oder nicht, handelt es sich um eine amtsbekannte Tatsache, die im Sinne des § 45 Abs 1 AVG iVm § 24 VStG keines Beweises bedarf.

Schlagworte

Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100063.X01

Im RIS seit

14.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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