RS Vwgh 2000/12/18 2000/10/0028

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Veröffentlicht am 18.12.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
MRK Art6 Abs1;
VwGG §39 Abs2 Z6;

Rechtssatz

Maßstab für die Erteilung einer Rodungsbewilligung ist das Ausmaß der öffentlichen Interessen an der Walderhaltung einerseits und der öffentlichen Interessen an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche andererseits. Davon ausgehend erscheint der Begriff der zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK in Ansehung des Verfahrens um die Erteilung einer Rodungsbewilligung nicht verwirklicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000100028.X03

Im RIS seit

08.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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