RS Vwgh 2000/12/18 2000/18/0216

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2000
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1997 §38 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0343 E 31. März 2000 RS 2(hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Beim "maßgeblichen Sachverhalt" iSd § 38 Abs 1 Z 3 FrG 1997 handelt es sich im Fall eines auf strafbare Handlungen gegründeten Aufenthaltsverbotes nicht um die Verurteilung, sondern um das zu Grunde liegende Fehlverhalten. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes im Grund des § 38 Abs 1 Z 3 FrG 1997 ist zu prüfen, ob der Fremde vor Verwirklichung des ersten der von der Beh zulässigerweise zur Begründung des Aufenthaltsverbotes herangezogenen Umstände, die in ihrer Gesamtheit die Maßnahme tragen, die Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gem § 10 Abs 1 StbG 1985 erfüllte (Hinweis E 17. 9.1998, 98/18/0170).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000180216.X01

Im RIS seit

13.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten