RS Vwgh 2000/12/18 2000/18/0232

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Veröffentlicht am 18.12.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1997 §35 Abs3;
FrG 1997 §38 Abs1 Z2;
FrG 1997 §38 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes nach § 38 Abs 1 Z 2 iVm § 35 Abs 3 FrG 1997 und nach § 38 Abs 1 Z 3 legcit ist zu prüfen, ob der Fremde vor Verwirklichung des ersten von der Beh zulässigerweise zur Begründung des Aufenthaltsverbotes herangezogenen Umstandes bereits zehn Jahre ununterbrochen und rechtmäßig im Bundesgebiet auf Dauer niedergelassen war bzw die gem § 10 Abs 1 Z 1 StbG 1985 erforderliche Voraussetzung des mindestens zehnjährigen inländischen Hauptwohnsitzes erfüllte (Hinweis E 17.9.1998, 98/18/0170; B 17.9.1998, 95/18/1168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000180232.X01

Im RIS seit

10.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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