RS Vwgh 2000/12/19 2000/19/0154

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GSchG §4 Z2;

Rechtssatz

Angesichts des relativ geringen Umfanges der Inanspruchnahme von Schöffen und Geschworenen in zeitlicher Hinsicht handelt es sich bei allenfalls anfallenden Betreuungskosten (für Kinder) nicht um eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190154.X05

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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