RS Vwgh 2000/12/19 99/05/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2000
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L70709 Theater Veranstaltung Wien
L70719 Spielapparate Wien
10/10 Grundrechte

Norm

StGG Art6 Abs1;
VeranstaltungsG Wr 1971 §15 Abs3;

Rechtssatz

Die sich aus § 15 Abs. 3 Wr VeranstaltungsG ergebende Einschränkung des Grundrechtes auf Erwerbsfreiheit gemäß Art. 6 Abs. 1 StGG erscheint im Lichte des von dieser Regelung verfolgten öffentlichen Interesses des Jugendschutzes im Sinne der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zu diesem Grundrecht (siehe dazu Öhlinger, Verfasssungsrecht4, 1999, 370ff) verfassungsrechtlich unbedenklich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999050149.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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