RS Vwgh 2000/12/19 99/12/0273

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
GehG 1956 §13a Abs1;

Rechtssatz

Die Feststellung eines Übergenusses setzt voraus, dass dieser auch hinsichtlich der Höhe in nachvollziehbarer Weise erfasst worden ist (Hinweis E 25.2.1998, 95/12/0343).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120273.X02

Im RIS seit

05.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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